Lindy Hop Intermediate Kurse Dienstag
Social mit Taster
18:30–23:00 Uhr
Für alle Interessierten
kostenlos
Jufa Hotel Salzburg City
Josef-Preis-Allee 18 | 5020 Salzburg
Holiday Swing
Am Mittwoch, den 28.12.2022, zwischen Weihnachtsbaum und Feuerwerk, verschlägt es uns heuer wieder zu einem Mid Holiday Swing auf die Tanzfläche. Diesmal im Jufa Hotel Salzburg City, im Schatten der Festung.
Wir freuen uns, all die Vintage-Swing-Täzer:innen wiederzusehen, die ihre Familie und/oder Freunde über die Feiertage in Salzburg besuchen, hier auf Urlaub oder auch nur auf der Durchreise sind.
Beim Mid Holiday Swing bitten wir aber nicht nur alle Vintage-Swing-Tänzer:innen auf die Tanzfläche, sondern auch jene, die es noch werden wollen. Um 19:00 Uhr findet deshalb ein kostenloser Lindy-Hop-Taster statt.
Wir freuen uns schon, mit alten Freunden und neuen Bekannten einen schönen Abend zu verbringen und Tanzjahr 2022 entspannt und beschwingt ausklingen zu lassen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
WANN:
Mittwoch, 28.12.2022 ab 18:30 Uhr
WO:
Jufa Hotel Salzburg City – Josef-Preis-Allee 18 | 5020 Salzburg
EINTRITT:
frei
BEGRÜSSUNGSDRINK &
SOCIAL DANCING:
18:30 Uhr
FREE LINDY HOP TASTER:
19:00 Uhr*
SOCIAL DANCING
20:00 Uhr
*Anmeldung und/oder Tanzpartner:in nicht erforderlich. Einfach vorbeikommen, mitmachen und einen beschwingten Abend genießen.
Was der Abend bringt
Für alle (angehenden) Tänzer:innen gibt es ab 18:30 Uhr einen Begrüßungsdrink.
Wenn du (Noch)-Nicht-Swingtänzer:in bist, warum nicht einfach beim Lindy Hop Taster mitmachen und Swingtänzer:in werden?
Der Taster ist kostenlos und du kannst ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Um mitzumachen, brauchst du noch nicht einmal eine:n Tanzpartner:in.
Vor und nach dem Taster ist die Tanzfläche für alle geöffnet. Wir freuen uns schon darauf, mit euch das alte Jahr beschwingt ausklingen zu lassen.
Fotos & Videos
Natürlich haben wir Verständnis dafür, wenn jemand mit einem Schnappschuss oder ein paar Sekunden Video der gesamten Tanzfläche die allgemeine Atmosphäre einfangen will. Das gezielte Fotografieren oder Filmen anderer, die ihr Einverständnis dazu nicht geben haben, ist aber aus juristischen und – wie wir finden, mindestens genauso wichtig – als Gebot allgemeiner Umgangsformen dringend zu unterlassen. Wir sehen es nicht als lässliche Sünde, sondern betrachten es als respektlosen Verstoß gegen die Privatsphäre anderer – selbst wenn sie sich in einem halb-öffentlichen Raum aufhalten.